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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 23/13 (BFH)
§§: EStG § 11, EStG § 38 Abs. 2 Satz 2, EStG § 38 Abs. 3 Satz 1, EStG § 42 e, GmbHG § 43
Schlagwörter Zufluss, Arbeitslohn, Zeitwert, Gutschrift, Auszahlung, Verfügungsmacht, Organ, Körperschaft
Rechtsfrage: Führt bereits die Gutschrift künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn bei einem angestellten Organ einer Körperschaft (wie BMF-Schreiben vom 17.6.2009 IV C 5-S 2332/07/0004, 2009/0406609, BStBl 2009 I S. 1286)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.03.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 3812/10 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1027
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 15 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2014
Erledigungs-Az: VI R 23/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 15 52