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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-525/18 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 108 |
| Schlagwörter | EU, EG, Luxemburg, Beihilfe, Nichtigkeit, Rückforderung |
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - die Klage für zulässig und begründet zu erklären; - den angefochtenen Beschluss (Beschluss der Kommission vom 20.6.2018 über die staatliche Beihilfe SA.44888 (2016/C) (ex 2016/NN), die Luxemburg zugunsten von ENGIE gewährt hat) für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird; der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 399 S. 44 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 12.05.2021 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-516/18 und T-525/18 |