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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 11/02 |
§§: | EStG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewinnausschüttung, Ausschüttung, Phasengleiche Aktivierung, Sparkasse, Aktivierung, EuGH, Vorabentscheidungsersuchen, Gemeinschaftsrecht, Bilanzrichtlinie, EG |
Rechtsfrage: | Sind die Ausschüttungen, die eine Sparkasse aus Genussrechten bei der Girozentrale erhält, phasengleich zu aktivieren, weil die Ausschüttungen schon am Bilanzstichtag nicht zweifelhaft sind? - Kommt eine Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung nicht in Betracht, weil die EG-Rechnungslegungs-Richtlinien kein steuerrechtlich relevantes Gemeinschaftsrecht sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3656/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 11/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 18 29 |