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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 45/18 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 11, EStG § 3 Nr. 66, EStG § 4 e Abs. 3
Schlagwörter Gesellschafter-Geschäftsführer, Übertragung, Pensionsverpflichtung, Arbeitslohn, Zufluss, Steuerfreiheit, Übermaßverbot
Rechtsfrage: Führt die Übertragung der bei einer GmbH zugunsten ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers entstandenen Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds zu einem Zufluss von Arbeitslohn? - Falls ja, ist der zugeflossene Arbeitslohn nach § 3 Nr. 66 EStG insoweit steuerfrei, als er den Aufwand des Arbeitgebers übersteigt, für den dieser keinen Antrag nach § 4 e Abs. 3 EStG gestellt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.09.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 814/16
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2019 S. 19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2021
Erledigungs-Az: VI R 45/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 13 77