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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-544/11 (EuGH)
§§: EGV Art. 49, AEUV Art. 56
Schlagwörter EG, EU, Auslandstätigkeitserlass, Steuerbefreiung, Arbeitslohn, Entwicklungshilfe, Arbeitgeber, Mitgliedstaat, Dienstleistungsfreiheit
Rechtsfrage: Ist eine Rechtsvorschrift, die eine Steuerbefreiung für Einkünfte einer im Inland steuerpflichtigen Person aus einer nichtselbständigen Tätigkeit davon abhängig macht, dass der Arbeitgeber seinen Sitz im Inland hat, eine derartige Steuerbefreiung aber nicht vorsieht, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in einem anderen Staat der EU hat, mit Art. 49 EG-Vertrag (i.d.F. des Vertrags von Nizza; jetzt: Art. 56 AEUV) vereinbar?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 2249/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 46
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.02.2013
Erledigungs-Az: Rs C-544/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 75