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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 51/05
§§: AO 1977 § 367 Abs. 2, AO 1977 § 365 Abs. 3
Schlagwörter Verböserung, Änderungsbescheid, Abhilfe, Besteuerungsgrundlage, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Ist eine Verböserung insoweit unzulässig, als sie eine Besteuerungsgrundlage betrifft, die das Finanzamt aufgrund eines Einspruchs in einem Teilabhilfebescheid bereits gemäß der Erklärung des Steuerpflichtigen angesetzt hatte? Darf das Einspruchsverfahren nur insoweit fortgesetzt werden, als dem Einspruchsbegehren nicht bereits durch Ansatz der Besteuerungsgrundlage im Änderungsbescheid, welcher zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens wurde, abgeholfen wurde? Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.08.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 4173/02 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1831
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 00 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.09.2006
Erledigungs-Az: XI R 51/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 00 09