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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 82/01
§§: EStG § 64 Abs. 3 S. 2, BGB § 1612
Schlagwörter Kindergeld, Anspruch, Unterhaltsrente, Tilgung, Zahlung, Nachzahlung, Rate, Zwischenvergleich, Unterhaltsrückstand
Rechtsfrage: Wird der in einem gerichtlichen Zwischenvergleich festgestellte Unterhaltsrückstand gegenüber dem Kind in monatlichen Raten nachgezahlt, liegt dann keine Unterhaltsrente i.S. des § 1612 BGB vor mit der Folge, dass die Tilgung von Unterhaltsschulden für die im Rahmen der Vorschrift nach § 64 Abs. 3 EStG erforderliche Vergleichsbetrachtung außer Betracht bleiben muss?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 16.02.2001
Vorinstanz/AZ: I 289/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2002
Erledigungs-Az: VIII B 145/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII B 145/01