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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 13/17 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, InvStG § 2 Abs. 1 Satz 1, InvStG § 9
Schlagwörter Zwischengewinn, Investmentfonds, Anteil, Negative Einnahme
Rechtsfrage: Stellen die bei dem Erwerb von Anteilen an einem luxemburgischen Investmentteilfonds im Jahr 2008 gezahlten Zwischengewinne (mitsamt Ertragsausgleichsbeträgen) negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.08.2017
Vorinstanz/AZ: 14 K 3722/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.2020
Erledigungs-Az: VIII R 13/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 68