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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 66/10 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, LStR 2008 Abschn. 9.6 Abs. 4, LStR 2008 Abschn. 9.4
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Auswärtstätigkeit, Schifffahrt, Beginn, Dreimonatsfrist, Hafen
Rechtsfrage: Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit auf einem Hochsee-Fischfangschiff: Wann beginnt einen neue Reise und dementsprechend eine neue Dreimonatsfrist? Definition des Begriffs "Heimathafen". - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 26.05.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 393/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2011
Erledigungs-Az: VI R 66/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 11 57