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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 16/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 |
Schlagwörter | Reisekosten, Vorweggenommene Werbungskosten, Geschäftsführer, Gesellschafter |
Rechtsfrage: | Sind nicht ersetzte Reise- und Bewirtungskosten im Zusammenhang mit der Gründung einer Auslands-GmbH im Hinblick auf die künftige Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit des Klägers vorweggenommene Werbungskosten oder aufgrund der Gesellschafterstellung als fremdnützige Kosten dem steuerlich irrelevanten Vermögensbereich zuzuordnen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 11.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6469/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 16/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 21 |