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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 7/10 (BFH)
§§: EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Rückwirkung, Aufhebung
Rechtsfrage: Überschreitung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Kann die Kindergeldfestsetzung auch dann rückwirkend nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben werden, wenn schon bei der Prognoseentscheidung eine Grenzbetragsüberschreitung feststand? Oder kommt hier vielmehr nur die Änderung/Aufhebung nach § 70 Abs. 3 EStG wegen eines materiellen Fehlers ex nunc in Betracht? War die Familienkasse wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Rückforderung des Kindergeldes gehindert? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 27.11.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 143/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.2012
Erledigungs-Az: XI R 46/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 46/10 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 13