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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 52/11 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, HGB § 230, BGB § 518 |
Schlagwörter | Mitunternehmer, Atypische stille Gesellschaft, Einlage, Schenkung, Notarielle Beurkundung |
Rechtsfrage: | Ist die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags unverzichtbare Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft, die durch schenkweise Abtretung einer gegen die GmbH gerichteten Forderung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers an seine Tochter begründet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 269/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 52/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 27 69 |