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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-907/19 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 11 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Entwicklung, Vermittlung, Versicherungsprodukte, Steuerbefreiung, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter |
Rechtsfrage: | Liegt eine zu den zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistung vor, die von Versicherungsmaklern und -vertretern i.S. von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei erbracht wird, wenn ein Steuerpflichtiger, der für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigkeit ausübt, dieser Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | V R 58/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 87 S. 8 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 18 56 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs C-907/19 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 00 |