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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 11/05
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, GG Art. 3, GG Art. 20 Abs. 3, AO 1977 § 233 a, FGO § 120 Abs. 2 Satz 1, FGO § 56 Abs. 1
Schlagwörter Steuerberatungskosten, Nachzahlungszinsen, Vollverzinsung, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Begründungsfrist, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: 1. Sind Kosten für die Erstellung eines Grundstücksgutachtens im Rahmen der Bedarfsbewertung als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG abzugsfähig? - 2. Ist die Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 hinsichtlich der nach dem 1.1.1999 gezahlten Nachzahlungszinsen für frühere Zeiträume verfassungsgemäß? - 3. Kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung gewährt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 10.02.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 2112/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 27 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2005
Erledigungs-Az: XI R 11/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig