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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 14/15 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 171 Abs. 4 Satz 1 Alt 2
Schlagwörter Darlehen, Zinsen, Vertrag, Angehörige, Fremdvergleich, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Außenprüfung
Rechtsfrage: Streitig ist im zweiten Rechtsgang weiterhin die steuerliche Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen - Darlehenszinsen als Betriebsausgaben: "Umwandlung" einer Kaufpreisforderung des Vaters des Klägers in eine Darlehensschuld an die Söhne des Klägers durch schenkweise Übertragung der Forderung des Großvaters auf die Enkel? Halten die Verträge einem Fremdvergleich stand und wurden sie wie vereinbart durchgeführt? Ist durch die Anordnung der Außenprüfung der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt worden, wenn der Prüfer - auch durch in der Sphäre der Finanzverwaltung liegende Belange - nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erlass der Prüfungsanordnung und der erstmaligen - vom Kläger beantragten - Verschiebung des Prüfungsbeginns mit der Prüfung begonnen hat, oder beginnt die Zwei-Jahres-Frist mit jedem Antrag des Klägers neu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.01.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 26/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2016
Erledigungs-Az: X R 14/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 83