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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 42/15 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Eltern, Mietverhältnis, Betreuung, Miete, Vermietungsabsicht, Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage: Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn die Mieter (Eltern) im November 2008 ins Pflegeheim ziehen und der Mietvertrag offiziell im Juli 2009 beendet wird. Handelt der Vermieter gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht, wenn ab Dezember 2008 säumige, aber nicht durchsetzbare Mietforderungen gegenüber den Eltern nicht geltend gemacht werden? Welche Berücksichtigung findet der Umstand, dass der Vermieter bis Ende März 2009 gleichzeitig Betreuer seines Vaters war? Welche Bedeutung erlangen in diesem zeitlichen Umfeld geäußerte Verkaufsabsichten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.11.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 1403/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 26 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2017
Erledigungs-Az: IX R 42/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 18 65