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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 2/16 (BFH)
§§: VO (EG) Nr. 384/96 Art. 1, VO (EG) Nr. 393/98, KN Unterpos. 7318 1630
Schlagwörter Einfuhrabgaben, Antidumpingzoll; Zolltarif, Einreihung, Tarifierung
Rechtsfrage: Erhebung von Zoll und Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Muttern aus nichtrostendem Stahl im Zeitraum September 2000 bis Januar 2003. Verstößt die AntidumpingVO Nr. 393/98 gegen Art. 1 Abs. 2 und Abs. 4 VO Nr. 384/96? Sind Muttern der Unterpos. 7318 16 30 KN "gleichartige" Waren wie Verbindungselemente und Teile aus nichtrostendem Stahl? - Wurde für die in die VO Nr. 393/98 miteinbezogenen Muttern kein "Wirtschaftszweig der Gemeinschaft" bestimmt? - Ist die Aufhebung der FolgeVO Nr. 91/2009 (auf die VO Nr. 393/98) ein Indiz für Nichtigkeit der VO Nr. 393/98? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.12.2015
Vorinstanz/AZ: 11 K 1567/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 78
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision