
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 27/19 (BFH) |
§§: | ZK Art. 220 Abs. 2, KN Unterpos. 39211900 |
Schlagwörter | Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Auslegung, Zoll, Auskunft |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer geklebten zu 95% aus Polypropylen bestehenden Verbundfolie um eine aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Ware für die eine Zollaussetzung nach der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 ausgeschlossen ist, wenn der verwendete Kleber nur eine untergeordnete Funktion hat und für die Verbundfolie nicht unabdingbar ist? Ist ein Irrtum bei der rechtsfehlerhaften Anwendung einer Vorschrift durch verschiedene Zollbehörden allein wegen des in der Vorschrift verwendeten Begriffs "Bestandteil" erkennbar? Reicht es für die Erkennbarkeit des Irrtums aus, wenn die Klägerin bei der Generalzolldirektion eine unverbindliche Auskunft zu einer weiteren Inanspruchnahme der Zollaussetzung einholt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 754/18 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2021 |
Erledigungs-Az: | VII R 27/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 05 58 |