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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 34/11 (BFH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2
Schlagwörter Steuerbefreiung, Pferdepension, Verein, Gemeinnützige Zwecke, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Besteuerung der Umsätze aus der Pensionspferdehaltung eines gemeinnützigen Reitsportvereins: Stellt das Einstellen von Pferden der Vereinsmitglieder durch gemeinnützige Reitsportvereine eine bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistung i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG dar, welche für die Ausübung des Reitsports "unerlässlich" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 2 1. Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 30.06.2011
Vorinstanz/AZ: 12 K 4547/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 772
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.2013
Erledigungs-Az: XI R 34/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 01 42