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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 32/06 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Sonderbetriebsvermögen, Bilanzierung, Bilanzberichtigung |
Rechtsfrage: | Kann der Gewinn aus der Entnahme oder Veräußerung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens (hier: Anteil eines Kommanditisten an einer Kapitalgesellschaft / Sonderbetriebsvermögen II), das über viele Jahre hinweg fehlerhaft in den Bilanzen nicht als Betriebsvermögen erfasst wurde und im Laufe der Zeit aufgrund Wandels der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse die Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen verloren hat, allein deshalb nicht mehr als solcher erfasst werden, weil das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der letzten berichtigungsfähigen Bilanz bereits als nicht mehr zum notwendigen Betriebsvermögen gehörig anzusehen war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 388/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1497 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 43 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2010 |
Erledigungs-Az: | IV R 86/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 86/06 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 15 25 |