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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 90/10 (BFH)
§§: EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2
Schlagwörter Zufluss, Verfügungsmacht, Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Verdeckte Einlage, Aktienoption, Bewertung
Rechtsfrage: Führt eine verdeckte Einlage von Aktienoptionsrechten eines Arbeitnehmers in eine von ihm beherrschte Kapitalgesellschaft bereits im Zeitpunkt der verdeckten Einlage oder erst nach Ausübung des Optionsrechts im Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien im Depot der Kapitalgesellschaft zu Lohnzufluss beim Arbeitnehmer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.10.2010
Vorinstanz/AZ: 9 K 3804/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2012
Erledigungs-Az: VI R 90/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 64