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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 20/98
§§: AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Agio, Eigenkapital, Nachlaß, Sondereinnahme, Feststellungsverfahren, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Zuschuß
Rechtsfrage: Geschlossener Immobilienfonds (Rechtsform: GbR) - Handelt es sich bei den Nachlässen, die der Eigenkapitalvermittler auf das von bestimmten Fondsgesellschaftern zu leistende Agio bzw. Eigenkapital gewährt und direkt an den Fonds zahlt a) um Sondereinnahmen dieser Gesellschafter i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die in das Feststellungsverfahren einzubeziehen sind, oder b) um einen, auch soweit Gründungsgesellschafter betroffen sind, im Rahmen des Fondsbeitritts gewährten - Grund- und Boden-AK und Gebäude-HK anteilig mindernden - Preisnachlaß oder c) um einen die HK mindernden Zuschuß von dritter Seite oder sind die Nachlässe der steuerlich unbeachtlichen Vermögensebene zuzurechnen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 11.11.1997
Vorinstanz/AZ: 5105/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 98 23 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2002
Erledigungs-Az: IX R 20/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 08 29