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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 62/96 |
§§: | EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Gewinn |
Rechtsfrage: | Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabegewinn und laufendem Gewinn: Gehört die zeitlich dem Verkauf unerläßlicher Wirtschaftsgüter (WG) vorgelagerte Veräußerung eines zum Anlagevermögen (hier: Grundstück) gehörenden, aber nicht unerläßlichen WG zum Aufgabevorgang, wenn sie vom nach außen kundgetanen Aufgabeentschluß getragen ist, die Veräußerung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit steht, und das veräußerte WG die wesentlichen im Betriebsvermögen ruhenden stillen Reserven enthält? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1436/92 F, G |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 1030 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.1998 |
Erledigungs-Az: | VIII R 62/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 16 30 |