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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 64/96 |
| §§: | EStG § 3 b, EStG § 19 |
| Schlagwörter | Zuschlag, Rufbereitschaft, Feiertag, Sonntag |
| Rechtsfrage: | Zur Steuerfreiheit tariflicher Zuschläge für Rufbereitschaften an Sonn- und Feiertagen. Erfüllt eine bloße Rufbereitschaft das Merkmal der "tatsächlich geleisteten Arbeit" i.S. des § 3b EStG und werden die Zuschläge "neben dem Grundlohn" gezahlt? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 08.05.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | II 567/93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.08.2002 |
| Erledigungs-Az: | VI R 64/96 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 01 76 |