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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 104/04
§§: GewStG § 9 Nr. 2 a Satz 1, GewStG § 10 a
Schlagwörter Kürzung, Gewerbeertrag, Dividende, Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen
Rechtsfrage: Umfang der Kürzung nach § 9 Nr. 2 a GewStG: Sind die Beteiligungserträge, die für die Kürzung nach § 9 Nr. 2 a GewStG maßgeblich sind, um die für den Beteiligungserwerb aufgewendeten Zinsen zu mindern (Abzug eines Nettobetrages) oder ist die Kürzung nach § 9 Nr. 2 a GewStG mit dem Bruttobetrag vorzunehmen, woraus dann ggf. eine Hinzurechnung nach Maßgabe des § 8 Nr. 1 GewStG resultiert (entgegen Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 GewStR 1998)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.09.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 5053/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 59
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 05 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2006
Erledigungs-Az: I R 104/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 58