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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 84/07 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Organschaft, Geschäftsveräußerung
Rechtsfrage: Steht einem neuen Organträger der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zu, die ihre Organgesellschaft bereits in der Zeit der Zugehörigkeit zu einem anderen Organkreis bezogen hat, wofür die Rechnung aber erst nach dem Ausscheiden aus dem anderen Organkreis ausgestellt wurde? Oder kann nur der alte Organträger den Vorsteuerabzug geltend machen, weil die Eingangsleistung vor der Geschäftsanteilsveräußerung bezogen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.10.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 9/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 07 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.2009
Erledigungs-Az: XI R 84/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 22 11