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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 38/16 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2 |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Dauernde Last, Vertrag, Vermögensübergabe, Versorgungsleistung |
Rechtsfrage: | Zahlung von Versorgungsleistungen als Sonderausgabe in Form einer dauernden Last oder als nicht abzugsfähige Unterhaltszahlung: Ist der Umstand, dass die Vertragsparteien des Versorgungsvertrages es versäumt haben, die Vermögensübertragungen (1. Übertragung der Eigentumswohnung - 2. Übertragung der Einzelfirma und der Mitunternehmeranteile) in einem Vertragswerk zu regeln lediglich eine formale Ungenauigkeit, der keine Bedeutung beizumessen ist oder ist nur die Übertragung der Eigentumswohnung als Gegenleistung für die Versorgungszusage zu werten, die weder als eine "existenzsichernde und ertragbringende Wirtschaftseinheit, deren Erträge ausreichen, um die wiederkehrenden Leistungen zu erbringen" (Typus 1), noch als eine "existenzsichernde Wirtschaftseinheit ohne ausreichende Erträge" (Typus 2) eingestuft werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1161/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.06.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 38/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 18 77 |