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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 84/00
§§: AO § 169 Abs. 2, AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, AO § 369 Abs. 2, FGO § 69
Schlagwörter Vermögensteuer, Vollziehung, Steuerhinterziehung, Straftat, Verjährung, Festsetzungsfrist, Ernstliche Zweifel
Rechtsfrage: Ist die Aussetzung der Vollziehung von Vermögensteuerfestsetzungen außerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 1 AO zulässig, wenn das Gericht die Annahme des Finanzamts, der Steuerpflichtige habe Vermögensteuer hinterzogen und deshalb komme die verlängerte Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (10 Jahre) zur Anwendung, als ernstlich zweifelhaft einstuft?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.06.2000
Vorinstanz/AZ: 1 V 16/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2000
Erledigungs-Az: II B 84/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde begründet - Aufhebung des AdV-Beschlusses des FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 64 72