Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 43/95
§§: EStG § 19 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Trinkgeld, Arbeitslohn, Gleichheit, Rechtsstaatswidrigkeit
Rechtsfrage: Besteuerung der freiwillig gezahlten Trinkgeldern an Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes als Verstoß gegen den Gleichheitssatz sowie das Rechtsstaatsprinzip, weil Trinkgeldzahlungen an Beschäftigte außerhalb dieses Gewerbes (Friseure, Taxifahrer, Pflegepersonal u.a.) nicht der Besteuerung unterworfen werden. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 01.02.1995
Vorinstanz/AZ: 2 K 127/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 478
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.1999
Erledigungs-Az: VI R 43/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 08 32