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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 10/05 | 
| §§: | EStG § 41 c Abs. 3, AO 1977 § 167, AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteueranmeldung, Nachforderung, Geldauflage, Arbeitslohn | 
| Rechtsfrage: | Übernahme der Zahlung einer Geldauflage nach § 153 a StPO durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn. Ist das FA gehindert, die nicht einbehaltene Lohnsteuer aus der Übernahme der Zahlung einer Geldauflage gegen den Arbeitnehmer durch einen Steuerbescheid gemäß § 167 AO 1977 beim Arbeitgeber nachzufordern, weil dieser aufgrund der sog. sachverhaltsbezogenen Nachforderung nicht selbst Steuer- sondern nur Entrichtungsschuldner ist und nach Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung gemäß § 41 c Abs. 3 EStG durch den Arbeitgeber eine Entrichtungsschuld nicht mehr besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 459/02 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 756 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 14 94 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 30.10.2008 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 10/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 00 50 | 
