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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 26/02
§§: KraftStG § 3 Nr. 7 Satz 2, KraftStG § 3 Nr. 7 a
Schlagwörter Steuerbefreiung, Landwirtschaft, Futtermischwagen, Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsfrage: Ist ein selbstfahrender, nur in der Landwirtschaft eingesetzter Futtermischwagen als Sonderfahrzeug i.S. des § 3 Nr. 7 a KraftStG einzustufen? Keine Steuerfreiheit wegen der bloßen Möglichkeit, das Fahrzeug auch in einem gewerblichen Viehmastbetrieb einsetzen zu können (vgl. VII B 127/98 in BFH/NV 1999 S. 673)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.02.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 814/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.2003
Erledigungs-Az: VII R 26/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 10 88