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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 51/11 (BFH) |
§§: | AO § 233 a, KStG § 8 Abs. 1, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Erstattungszinsen, Betrieb gewerblicher Art, Rechtsnachfolge, Nachträgliche Einkünfte, Steuerschuldner |
Rechtsfrage: | Unterliegen Erstattungszinsen, die dem Kläger mit der Auszahlung eines Vorsteuerguthabens eines nach Einbringung seines Vermögens in eine GmbH beendeten Betriebs gewerblicher Art zugeflossen sind, beim Kläger als Rechtsnachfolger des Betriebs gewerblicher Art als nachträgliche Einnahmen der Körperschaftsteuer? Hätte der Umsatzsteuerbescheid an die GmbH gerichtet werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1099/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 51/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 38 |