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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 51/96
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 J: 1980, UStG § 10 Abs. 1 J: 1980, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 J: 1980, AO 1977 § 52, AO 1977 § 65, AO 1977 § 68 Nr. 9
Schlagwörter Zuschuß, Forschung, Leistungsaustausch, Entgelt, Steuersatz, Zweckbetrieb, Gemeinnützigkeit
Rechtsfrage: Sind Zuwendungen für die Durchführung von Forschungsvorhaben sog. echte, nicht steuerbare Zuschüsse oder - steuerbegünstigte? - Entgelte für Forschungsleistungen im Rahmen eines Leistungsaustausches? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.05.1996
Vorinstanz/AZ: 13 K 2330/90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.1998
Erledigungs-Az: V R 51/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 12