Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 72/11 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 62 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Soldat
Rechtsfrage: Hat die Klägerin einen Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum von der Beendigung der Schulausbildung im Juni 2009 bis zum Beginn der Tätigkeit ihres Sohnes als "Soldat auf Zeit" im April 2010, weil es sich bei der Bewerbung des Sohnes als Soldat auf Zeit im Mannschaftsdienstgrad um eine Ausbildung i.S. des § 32 EStG handelt? Ist eine Aufnahme in die Laufbahngruppe der Mannschaften als Soldat auf Zeit jedenfalls dann als Bewerbung um einen Ausbildungsplatz anzusehen, wenn von Anfang an feststeht, dass der Bewerber über die Grundausbildung hinaus an zusätzlichen "Ausbildungsangeboten" der Bundeswehr - wie z.B. der Fahrausbildung - teilnehmen will und soll? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.08.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 4025/10 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 34 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2012
Erledigungs-Az: VI R 72/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 19 67