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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 33/99
§§: AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 162
Schlagwörter Schätzung, Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Sachverhalt
Rechtsfrage: Führt auch eine weit überzogene Schätzung nur zur Rechtswidrigkeit oder liegt ein zur Nichtigkeit führender besonders schwerwiegender und offensichtlicher Schätzungsfehler vor, wenn das FA nicht von dem aus den Steuerakten leicht erkennbaren Sachverhalt ausgegangen ist (Schätzung eines Jahresgewinns obwohl der Betrieb im Streitjahr nur einen Monat bestand)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.01.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 1761/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2002
Erledigungs-Az: X R 33/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 71