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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 3/10 (BFH)
§§: EStG § 35 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Feststellung, Organschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Anrechnung, Atypische stille Gesellschaft, Personengesellschaft, Beteiligung
Rechtsfrage: Ist in die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für eine GmbH & Co. KG, die an einer GmbH mehrheitlich beteiligt und deren Organträgerin ist, ein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag einzubeziehen, der auf die atypisch stille Beteiligung der GmbH an einer anderen Personengesellschaft entfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.10.2009
Vorinstanz/AZ: 16 K 1567/09 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 09 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2011
Erledigungs-Az: IV R 3/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 37 29