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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/10 (BFH)
§§: EStG § 4 f, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Werbungskosten
Rechtsfrage: Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft: Kann der Kläger die Aufwendungen seiner Lebenspartnerin im Kalenderjahr 2006 für eine Tagesmutter, die sie von ihrem eigenen Konto bezahlt hat, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gemäß § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4 f EStG bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit "wie Werbungskosten" abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 25.11.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 664/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 473
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 20 65
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision