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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 30/18 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, SGB V § 65 a |
Schlagwörter | Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung, Bonus, Vorsorgeaufwendungen, Kürzung |
Rechtsfrage: | Mindert die von einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms nach § 65 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch für das gesundheitsfördernde Verhalten des Versicherten gezahlte pauschale Geldprämie als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchstabe a EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 619/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 19 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2020 |
Erledigungs-Az: | X R 30/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zum Teil begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage -Revision zum Teil unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 12 93 |