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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 39/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4, AO 1977 § 118
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Änderung, Zusage, Auslegung, Willenserklärung
Rechtsfrage: Nachträgliche Änderung eines bestandskräftigen Kindergeld-Aufhebungsbescheides wegen Unterschreitens des Grenzbetrages bei Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BVerfG 2 BvR 167/02)? Stellt ein vom Gesetzestext des § 70 Abs. 4 EStG abweichender "Wichtiger Hinweis" im Aufhebungsbescheid auf die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung nach Ablauf des Jahres eine selbständige Zusage/Bereitschaft der Kindergeldkasse zur Bescheidänderung dar? Weitgehende Auslegung des Hinweises notwendig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.04.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 3760/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 02 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2007
Erledigungs-Az: III R 39/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 82