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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-41/09 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 12, Richtlinie 2006/112/EG Art. 97, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Art. 99 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Niederlande, ermäßigter Steuersatz, Lieferung, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb, Tiere |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 12 i.V.m. Anhang H der RL 77/388/EWG - Art. 96, 97 und 98 sowie Art. 99 Abs. 1 i.V.m. Anhang III der RL 2006/112/EG - verstoßen, dass es auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von bestimmten lebenden Tieren, insbesondere Pferden, die nicht gewöhnlich für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt sind, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich der Niederlande |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 129 S. 2 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-41/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 06 32 |