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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 78/00 |
§§: | EigZulG § 5 |
Schlagwörter | Eigenheimzulage, Einkunftsgrenze |
Rechtsfrage: | Bezieht ein Anspruchsberechtigter sein Eigenheim in einem dem Anschaffungsjahr nachfolgenden Jahr, ist dann für die Prüfung, wann erstmals die Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG unterschritten wird, erst auf die Einkommensverhältnisse ab dem Jahr des Erstbezuges abzustellen und nicht schon auf die ab dem ersten Jahr des gesamten Förderzeitraumes? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 V 662/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 664 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2000 |
Erledigungs-Az: | IX B 78/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 02 |