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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 13/04 |
§§: | DBA-Portugal Art. 15 |
Schlagwörter | Ausland, Urlaub, Unbeschränkte Steuerpflicht, Arbeitnehmer, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Berechnung der Aufenthaltsdauer eines Arbeitnehmers in Portugal: Hat sich ein inländischer Steuerpflichtige als Arbeitnehmer länger als 183 Tage in Portugal aufgehalten oder ist der Urlaubszeitraum bei der Ermittlung der Aufenthaltsdauer in Portugal nicht miteinzubeziehen, wenn das Beschäftigungsverhältnis in Portugal bereits vor Urlaubsantritt beendet war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 8392/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 47 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 13/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 56 |