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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 42/13 (BFH) |
§§: | AO § 147 Abs. 6, AO § 144, AO § 145 Abs. 1 Satz 2, AO § 147 Abs. 1, HGB § 238 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Datenzugriff, Außenprüfung, Aufzeichnungspflicht, Buchführung, Apotheke |
Rechtsfrage: | Umfang der Verpflichtung zur Gewährung des Datenzugriffs im Rahmen einer laufenden Außenprüfung: Erforderliche Einzelaufzeichnungspflicht bei in größerem Umfang erzielten Barumsätzen (hier: Apotheke) und zu gewährender Zugriff auf die "Einzeldaten des Warenverkaufs"? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 422/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1186 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 21 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 42/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 08 27 |