
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 15/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 10 Abs. 1, GG |
Schlagwörter | Erststudium, Werbungskosten, Verfassungswidrigkeit, Gleichheit, Nettoprinzip, Rückwirkungsverbot |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für ein sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließendes, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindendes Erststudium nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar und unterliegen sie insoweit dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG? Ist § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen den Gleichheitssatz)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4489/09 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 15/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 38 85 |