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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 83/07 (BFH) |
§§: | InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 3, InvZulG § 1 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Bauträger, Anspruchsberechtigung, Erwerber, Kumulationsverbot, Umlaufvermögen, Antragstellung, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Gebäudesanierung durch Bauträger: Keine doppelte Gewährung der Investitionszulage bei doppelter Anspruchsberechtigung, somit keine Investitionszulage für nachträgliche Herstellungskosten des Erwerbers, wenn der Veräußerer den Höchstbetrag bereits beantragt und erhalten hat: - a) Wer ist bei einem Bauträgervertrag Hersteller von Modernisierungsarbeiten? - b) Ist die Vermietung durch den Erwerber ausreichend, oder muss diese durch den Bauträger erfolgen? - c) Besteht für Gebäude im Umlaufvermögen eine Anspruchsberechtigung? - d) Ist der Erwerber im Falle eines Bauträgervertrages nur nachrangig Investitionszulage berechtigt? - e) Macht eine Vereinbarung, dass die Investitionszulage dem Erwerber zusteht, die Antragstellung des Bauträgers unwirksam? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.07.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 148/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 59 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 39 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 83/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 55 |