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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/11 (BFH)
§§: KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1, InsO § 80, AO § 34 Abs. 3
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Bekanntgabe, Steuerschuldner
Rechtsfrage: Wer ist Bekanntgabeadressat eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids, wenn das Kfz des Insolvenzschuldners unter Zwangsverwaltung steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 812/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 22 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2012
Erledigungs-Az: II R 28/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 30 33