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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 72/14 (BFH)
§§: EStG § 33, EStG § 11
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Handwerkerleistung, Vergleich, Zwangsläufigkeit, Rückwirkendes Ereignis, Erstattung
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit einem mit einem Vergleich abgeschlossenen Prozess wegen mangelhafter Parkettlegearbeiten am Eigenheim angefallene Gerichts-, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - In welcher Weise sind Erstattungen von bereits geltend gemachten Prozesskosten zu berücksichtigen (rückwirkendes Ereignis)? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.10.2014
Vorinstanz/AZ: 8 K 981/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 02 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: VI R 72/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 16 52