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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 26/98 |
§§: | UStG § 4 Nr. 12 J: 1993 |
Schlagwörter | Vermietung, Mietvertrag, Mietverhältnis, Wohnheim, Asylbewerber, Flüchtling |
Rechtsfrage: | Liegt in der Überlassung von Schlafplätzen bzw. Wohnraum an Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge gegen Kostenübernahmescheine eine Vermietung i.S. des § 4 Nr. 12 UStG (Mietvertrag)? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 5016/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.08.1998 |
Erledigungs-Az: | V R 26/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 56 39 |