Schlagwörter |
Kapitalverkehrsfreiheit, EG, EU, Anlageorganismus, Quellensteuer, Dividende, Anrechnung, Niederlande, Körperschaftsteuer, juristische Person |
Rechtsfrage: |
1. Ist Art. 56 EG i.V.m. Art. 58 Abs. 1 EG dahin auszulegen, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats gegen das Verbot in Art. 56 EG verstößt, die - aus den am Ende des Abschnitts 5.2.1. dieses Urteiles genannten Gründen - eine Ermäßigung, die einem steuerlichen Anlageorganismus wegen in einem anderen Mitgliedstaat einbehaltener Quellensteuer auf die von dem steuerlichen Anlageorganismus erhaltenen Dividenden zu gewähren ist, a) auf den Betrag beschränkt, den eine in den Niederlanden wohnende natürliche Person aufgrund eines mit dem anderen Mitgliedstaat geschlossen Steuerabkommens hätte anrechnen lassen können; b) beschränkt, wenn und soweit es sich bei den Anteilsinhabern des steuerlichen Anlageorganismus um nicht in den Niederlanden wohnende natürliche oder nicht der niederländischen Körperschaftsteuer unterworfene juristische Personen handelt? - 2. Bei vollständiger oder teilweiser Bejahung der ersten Frage: - a) Umfasst der Begriff "Direktinvestitionen" in Art. 57 Abs. 1 EG auch das Halten eines Pakets von Anteilen an einer Gesellschaft, wenn der Halter die Anteile nur als Anlage hält und der Umfang des Pakets den Halter nicht in den Stand setzt, einen bestimmenden Einfluss auf die Leitung oder die Kontrolle der Gesellschaft auszuüben? - b) Ist aufgrund von Art. 56 EG jede mit Besteuerung verbundene Beschränkung des Kapitalverkehrs, die unzulässig wäre, wenn es um grenzüberschreitenden Kapitalverkehr innerhalb der EG ginge, gleichermaßen unzulässig im Fall eines entsprechenden Kapitalverkehrs - unter im Übrigen gleichen Umständen - nach und aus Drittländern? - c) Falls die Frage 2 b) verneint wird: Ist Art. 56 EG dahin auszulegen, dass eine Beschränkung, die ein Mitgliedstaat in Bezug auf eine Steuerermäßigung für einen steuerlichen Anlageorganismus wegen Quellensteuer auf aus einem Drittland erhaltene Dividende vorsieht und die darauf beruht, dass nicht alle Anteilsinhaber des steuerlichen Anlageorganismus in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässig sind, mit diesem Artikel unvereinbar ist? - 3. Macht es für die Antwort auf die erste und die zweite Frage einen Unterschied, a) ob die Steuer, die in einem anderen Land auf aus diesem Land erhaltene Dividende einbehalten wird, höher ist als die Steuer, der die Ausschüttung dieser Dividende an ausländische Anteilsinhaber in dem Mitgliedstaat unterworfen ist, in dem der steuerliche Anlageorganismus ansässig ist; b) ob die Anteilsinhaber des steuerlichen Anlageorganismus, die außerhalb des Mitgliedstaats ansässig sind, in dem der steuerliche Anlageorganismus ansässig ist, in einem Land ansässig sind, mit dem der betreffende Mitgliedstaat ein Abkommen hat, dass die gegenseitige Anrechnung der Quellensteuer auf Dividenden vorsieht; c) ob die Anteilsinhaber des steuerlichen Anlageorganismus, die außerhalb des Mitgliedstaats ansässig sind, in dem der steuerliche Anlageorganismus ansässig ist, in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind? |