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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 14/03
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Erfüllen ("in gewisser Weise abgeschlossene" 67 qm große) Räumlichkeiten, die sowohl für eine nichtselbstständige Geschäftsführertätigkeit als auch für eine selbstständige Unternehmensberatertätigkeit genutzt werden, im Untergeschoss des Wohnhauses (Wohnbereich ca. 270 qm) liegen, auch über einen Außenzugang verfügen, teilweise für Besprechungen genutzt werden und in denen auch stundenweise eine Angestellte des Arbeitgebers des Klägers Post erledigte den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 05.12.2002
Vorinstanz/AZ: IV 254/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2004
Erledigungs-Az: XI R 14/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG