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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 49/07 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt |
Rechtsfrage: | Ist die arbeitslose Tochter mit ihrer 50 %igen Körperbehinderung außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn sie 20 Wochenstunden arbeitsfähig ist? Setzt die Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, voraus, dass objektiv neben der möglichen Arbeitszeit auch eine der Behinderung angemessene Einsatztätigkeit zur Verfügung gestanden hat? - Mangelnde Sachverhaltsermittlung durch das FG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 6686/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 36 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 49/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |