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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 47/10 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Asbest, Sanierung, Wohngebäude, Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Zwangsläufigkeit, Gutachten |
Rechtsfrage: | Können Aufwendungen für die Asbestsanierung des Daches eines selbstgenutzten Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Zwangsläufigkeit der Durchführung der Maßnahme nicht durch ein z u v o r erstelltes amtliches Gutachten nachgewiesen worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2314/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 47/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 15 35 |