Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 55/10 (BFH)
§§: SozSichAbk Türkei Art. 33 Abs. 1, SozSichAbk Türkei Art. 33 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Türkei, Arbeitnehmer, EG, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Hat der Kläger, ein türkischstämmiger Arbeitnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Anspruch auf Kindergeld nach Art. 33 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 30.4.1964 (SozSichAbk Türkei) für seine in der Türkei lebenden Kinder? Ist eine Begrenzung des Kindergeldzahlbetrages nach Art. 33 Abs. 2 SozSichAbk Türkei gemeinschaftsrechts- und verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.07.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 4251/09 Kg, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2012
Erledigungs-Az: III R 55/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 99