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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 18/11 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, EStG § 50 a Abs. 4, EStDV § 73 e, EStG § 50 d, AO § 224, AO § 225
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Beschränkte Steuerpflicht, Steuerschuldner, Steuerabzug, Zahlung, Tilgung
Rechtsfrage: Hat die Klägerin als Vergütungsgläubigerin Steuern im Wege des Steuerabzugsverfahrens nach § 50 a Abs. 4 EStG an den seinerzeitigen Vergütungsschuldner in Deutschland und damit an den Staat gezahlt und somit ihre steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland in Höhe der an den Vergütungsschuldner gezahlten Beträge erfüllt? Hat sie einen Anspruch auf einen Abrechnungsbescheid in entsprechender Höhe, auch wenn der Vergütungsschuldner die gezahlten Beträge nicht in voller Höhe an das Finanzamt weitergeleitet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 16.12.2010
Vorinstanz/AZ: I 1309/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 15 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2012
Erledigungs-Az: VII R 18/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 74