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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 4/06
§§: EStG § 40, EStG § 40 a, LStDV § 1 Abs. 2
Schlagwörter Arbeitnehmer, Aushilfe, Lohnsteuer, Kleinunternehmer
Rechtsfrage: Überwiegen die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft bei Servicekräften, die in reiner Handarbeit die vom Auftraggeber an SB-Warenhäuser gelieferten Produkte entgegennehmen, auszeichnen und in die Regale einsortieren? Fehlt es an dem geforderten Unternehmerrisiko, wenn die Arbeitsleistung der Servicekräfte durch Vertrag auf 1 bis maximal 3,5 Stunden a 9 DM pro Stunde und pro Kalenderwoche begrenzt ist, sodass eine Steigerung der Verdienstmöglichkeiten durch Arbeitsleistung oder durch die Herbeiführung eines besonderen Erfolges nicht beeinflusst werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.11.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 2709/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 36 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2008
Erledigungs-Az: VI R 4/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 15