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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-596/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 96, Richtlinie 2006/112/EG Art. 97, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Art. 99, Richtlinie 2006/112/EG Anhang III
Schlagwörter EG, EU, Frankreich, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Steuersatz, Landwirtschaft, Lebensmittel
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 99 und Anhang III der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie auf Umsätze mit Einhufern und insbesondere Pferden einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwendet, wenn diese nicht üblicherweise zur Verwendung bei der Zubereitung von Lebensmitteln oder in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind?
Vorinstanz: Kommission ./. Französische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 72 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.03.2012
Erledigungs-Az: Rs C-596/10