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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 168/00 |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 46, AO § 226, FGO § 152, FGO § 151 Abs. 1, ZPO § 767 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Kostenerstattung, Umsatzsteuer-Vorauszahlung |
Rechtsfrage: | Muss das FA durch Abrechnungsbescheid entscheiden, wenn es eine vom Steuerpflichtigen mit einem Kostenerstattungsanspruch gegen eine Umsatzsteuer-Vorauszahlungsschuld erklärte Aufrechnung für unwirksam hält? Braucht das FA den Abrechnungsbescheid nicht zu ändern, wenn der Stpfl. während des Einspruchsverfahrens die Umsatzsteuer-Jahressteuererklärung einreicht? |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 99 262 K 2 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 718 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 68 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.10.2000 |
Erledigungs-Az: | VII B 168/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 65 78 |