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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-292/04 (EuGH) |
§§: | EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2, EG Art. 56 Abs. 1, EG Art. 58 Abs. 1 Buchst. a, EG Art. 58 Abs. 3 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Anrechnung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Ist § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG (in der in den Streitjahren 1995 bis 1997 geltenden Fassung), wonach nur die Körperschaftsteuer einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Körperschaft oder Personenvereinigung in Höhe von 3/7 der Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet wird, mit Art. 56 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EGV vereinbar? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2241/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 32 01 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-292/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 08 89 |