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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 31/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 Abs. 4 Satz 3 , UStG 1999 § 15 a Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 |
Schlagwörter | Vorsteuerberichtigung, Aufteilung, Gemischtgenutztes Grundstück, Umsatzschlüssel, Gesetzesänderung, Gemeinschaftsrecht, EG |
Rechtsfrage: | Ist der einmal zulässig gewählte Aufteilungsmaßstab (Umsatzschlüssel) aufgrund der Neuregelung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 ab 1.1.2004 in einen Flächenschlüssel zu ändern und führt dies zu einer Änderung der maßgebenden Verhältnisse i.S. des § 15 a Abs. 2 UStG 1999? - Ist diese Neuregelung mit Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 996/07 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2016 |
Erledigungs-Az: | XI R 31/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 31/09 ist durch Beschluss vom 28.1.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs C-511/10 ausgesetzt. Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 8.11.2012 Rs C-511/10 wird das Verfahren XI R 31/09 fortgeführt. - Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 5.6.2014 XI R 31/09. - Das Verfahren XI R 31/09 ist durch Beschluss vom 5.6.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-332/14 ausgesetzt. -- Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 9.6.2016 Rs C-332/14 wird das Verfahren XI R 31/09 fortgeführt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 19 66 |