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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 102/09 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 16, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Rücklage, Verbindlichkeit, Abzinsung
Rechtsfrage: Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Rücklage nach § 52 Abs. 16 Satz 8 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei der erstmaligen Abzinsung von sog. Altverbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 in einem dem Veranlagungszeitraum 1999 nachfolgenden Jahr? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.09.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 93/07, 13 K 94/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 318
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2010
Erledigungs-Az: I R 102/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 33 56